Konsultation zur Durchführungsverordnung zur Unionsgeschmackmusterverordnung – KOM
Die Europäische Kommission führt bis zum 26. November 2025 eine Konsultation zum Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Unionsgeschmacksmusterverordnung durch.
Die Unionsgeschmacksmusterverordnung (EG) Nr. 6/2002 dient dem rechtlichen Schutz von Erscheinungsformen von Erzeugnissen oder Teilen davon. Mit dem Entwurf einer Durchführungsverordnung soll die bestehende Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2245/2002 der Kommission ersetzt werden. Dabei sollen die Verfahrensvorschriften der Unionsgeschmacksmusterverordnung zur Erhöhung der Rechtsklarheit und Effizienz konkretisiert werden. Insbesondere sollen die Verfahren weitgehend digitalisiert und den EU-Markenverfahren angenähert werden.
Weiterführende Links:
- Initiative der Kommission (Oktober 2025)
- Entwurf einer Durchführungsverordnung
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2022