Unzuständigkeit zum Entscheid über Geheimdienstgesetz – EGMR
Der EGMR hat im Dezember 2024 entschieden, dass er für eine Klage (Rechtssache 48526/15) gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen auf Grundlage des französischen Geheimdienstgesetzes unzuständig ist.
Die Antragsteller, darunter die damaligen Präsidenten der Anwaltskammern von Frankreich und Paris, sowie Journalisten, sahen sich durch die Abhörmaßnahmen in ihren Grundrechten, insbesondere dem Recht auf ein faires Verfahren, der Privatsphäre und Meinungsäußerung, verletzt.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Sorge, dass die nationalen Mechanismen zur Kontrolle von Geheimdiensttätigkeiten, insbesondere der Conseil d’État und die nationale Kontrollkommission für Geheimdiensttätigkeiten, nicht ausreichend vor Missbrauch schützen würden. Insbesondere wurde die Unabhängigkeit dieser Institutionen in Frage gestellt, da sie u. a. aus Exekutivmitgliedern bestünden und ihnen bei Verstößen nur Vorschlagsrechte gegenüber der Regierung zustünden.
Dazu argumentierten die Anwälte, dass durch die Abhörmaßnahmen das Anwaltsgeheimnis verletzt worden sei.
Der EGMR nahm die Klage nur formal zur Kenntnis und entschied, dass er in diesem Fall unzuständig ist, da die Antragsteller zuvor nicht alle nationalen Rechtsbehelfe ausgeschöpft hätten. Gegen den Grundsatz der Subsidiarität helfe auch nicht die Tatsache hinweg, dass das Verfahren vor den nationalen Gerichten offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Damit verweist das Gericht auf den bestehenden rechtlichen Rahmen der EMRK, der den nationalen Institutionen Vorrang bei der Bearbeitung solcher Beschwerden einräumt. Mit einer rechtlichen Würdigung der Geheimdienstmaßnahmen hat sich das Gericht somit nicht befasst.
Weiterführende Links:
- Entscheidung des EGMR (FR) (Dezember 2024):
- Pressemitteilung des EGMR (EN) (Dezember 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 11/2024.