Unzureichende rechtliche Schutzmechanismen bei geheimen Überwachungs- und Abhörmaßnahmen – EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 13. Februar 2025 im Fall Denysyuk and Others vs. Ukraine (Nr. 22790/19) unzureichende rechtliche Schutzmaßnahmen für den Schutz der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant und somit einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK festgestellt.
Der Gerichtshof urteilte, dass es keine ausreichend klaren und präzisen Rechtsvorschriften zum Schutz vor zufälliger Abhörung der geschützten Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gegeben habe, wobei er die hohe Relevanz des Schutzes des anwaltlichen Berufsgeheimnisses betonte. Auch eine unabhängige Behörde mit ausreichenden Kompetenzen zur Kontrolle von Abhör- und anderen Observierungsmaßnahmen existiere nicht. Weiterhin stellte der Gerichtshof einen Verstoß gegen Art. 38 EMRK fest, da kein wirksames Rechtsmittel vorliege, um sich gegen die Verweigerung der Herausgabe von Beweismitteln zu wehren.
Weiterführende Links:
- Urteil des EGMR (EN) (Februar 2025)
- Pressemitteilung des EGMR (EN) (Februar 2025)