EU-Organe legen gesetzgeberische Prioritäten für 2026 fest – KOM/EP/Rat
Das EP, der Rat und die Europäische Kommission haben am 18. Dezember 2025 die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für das Jahr 2026 in einer Gemeinsamen Erklärung festgelegt.
Gesetzgeberische Maßnahmen, die einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU, dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen legen, wird Vorrang eingeräumt.
Die wichtigsten politischen Ziele sind die europäische Verteidigung und Sicherheit, um nachhaltigen Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung der Reglementierung in Europa zu sichern, das europäische Sozialmodell und die Lebensqualität zu stärken sowie das Grenzmanagement und die Migration in einem umfassenden Ansatz zu gewährleisten, die Demokratie zu schützen, europäische Werte zu wahren und den globalen Einfluss sowie die weltweiten Partnerschaften zu nutzen und zu stärken.
Zu den vorrangig zu behandelnden Gesetzgebungsvorschlägen im Jahr 2026 gehören das 28. Regime für innovative Unternehmen, das Paket für faire Arbeitskräftemobilität, die Rückführungsverordnung und verschiedene Omnibus-Verfahren, beispielsweise zur Förderung von KMU und kleinen Midcap-Unternehmen, zur Digitalisierung und zur Cybersicherheit.
Weiterführender Link:
- Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten 2026 (Dezember 2025)