Menschenrechte

BRAK-Delegation besucht Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Vizepräsident Dr. Christan Lemke und Schatzmeisterin Leonora Holling trafen in Straßburg den EGMR-Präsidenten Mattias Guyomar und die von Deutschland nominierte EGMR-Richterin Anja Seibert-Fohr. Thematisch im Fokus standen die neue Konvention zum Schutz der Anwaltschaft und die Resilienz von Anwaltschaft und Richterschaft.

02.02.2026Europa
Gruppenfoto von links: BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling, EGMR-Präsident Mattias Guyomar, BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke und EGMR-Richterin Anja Seibert-Fohr

v. l. BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling, EGMR-Präsident Mattias Guyomar, BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke und EGMR-Richterin Anja Seibert-Fohr

Präsident Guyomar empfing die BRAK-Delegation im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 26. Januar 2026. Die am selben Tag von der Bundesrepublik Deutschland im neben dem Gerichtshof gelegenen Europarat unterzeichnete Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung bot Anlass zu einem Austausch zu Rechtsstaatlichkeitsfragen. Unter anderem wurde der zunehmende politische Druck auf die Richterschaft, beispielsweise mit Blick auf die US-Sanktionen gegen Richter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, thematisiert. Auch zunehmender Druck auf die Anwaltschaft, beispielsweise in den USA und der Türkei, aber auch Fälle von Angriffen auf Rechtsanwälte in Deutschland wurden thematisiert.

BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke verurteilte die zunehmenden Versuche der Einflussnahme auf Richter scharf. Man sei dazu aufgerufen, den Rechtsstaat zu verteidigen und hierzu auf europäischer und internationaler Ebene zusammenzuarbeiten. Zugleich hob er die besondere Rolle des EGMR bei der Absicherung rechtsstaatlicher Grundprinzipien und dem Schutz der Anwaltschaft hervor. Die Schatzmeisterin der BRAK, Leonora Holling, begrüßte in diesem Zusammenhang die kürzlich erfolgte Festschreibung wesentlicher Strukturnormen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz und legte dar, warum eine vergleichbare, ausdrückliche Absicherung der Anwaltschaft in der deutschen Verfassung erforderlich sei. Die BRAK hatte hierzu kürzlich einen Vorschlag unterbreitet, der bereits Eingang in parlamentarische Debatten gefunden hat.

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Erstveröffentlichung: 30.01.2026