Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 04/2026

Annahme sicherer Herkunfts- und Drittstaaten – Rat

Der Rat hat am 23. Februar 2026 die erste EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine Überarbeitung des Konzepts des sicheren Drittstaats angenommen. Damit soll der EU-Rechtsrahmen für Asyl und Migration einheitlicher und effizienter werden.

26.02.2026 Newsletter

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten umfasst Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien sowie EU-Bewerberländer, die sich nicht in einem internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikt befinden, oder gegen welche die EU restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit möglichen Verletzungen von Grundrechten und Grundfreiheiten verhängt hat. Ebenso ausgenommen sind solche Bewerberländer, bei denen der Anteil positiver Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz bei über 20% liegt. Mitgliedstaaten können weiterhin eigene nationale Listen mit weiteren Drittstaaten festlegen, die nach ihrer Auffassung als sicher eingestuft werden können.

Das Konzept des sicheren Drittstaats ermöglicht es EU-Mitgliedstaaten, einen Asylantrag ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abzulehnen, wenn Asylbewerber einen Antrag auf internationalen Schutz in einem sicheren Drittstaat hätten beantragen und bei Bestehen eines Anspruchs hätten erhalten können. Dies ist der Fall, wenn eine Verbindung zwischen dem Asylbewerber und dem sicheren Drittstaat besteht, der Asylbewerber auf dem Weg in die EU durch einen sicheren Drittstaat gereist ist oder wenn ein Abkommen oder eine Vereinbarung mit einem sicheren Drittstaat besteht.

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten und das Konzept des sicheren Drittstaats sind, wie der größte Teil des Migrations- und Asylpakets, ab dem 12. Juni 2026 anwendbar.

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