Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2025

Einigung über sichere Dritt- und Herkunftsstaaten – Rat

Der Rat der Europäischen Union hat am 8. Dezember 2025 eine Einigung über das Konzept des sicheren Drittstaats und die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten erzielt. Somit sollen schnellere und effizientere Asylverfahren für Menschen geschaffen werden, die keinen Anspruch auf Schutz in der EU haben.

18.12.2025 Newsletter

Das Konzept des sicheren Drittstaats dient dazu, einen Asylantrag als unzulässig abzulehnen, wenn Asylbewerber in einem für sie als sicher eingestuften Drittstaat internationalen Schutz hätten beantragen und erhalten können. Nach dem neu gestalteten Konzept sollen EU-Mitgliedstaaten in Zukunft das Konzept auf der Grundlage von drei Optionen anwenden können: eine Verbindung, z.B. sich dort aufhaltende Familienangehörige, Durchreise durch den entsprechenden Drittstaat, oder ein Abkommen bzw. eine Vereinbarung seitens der EU oder eines Mitgliedstaates der EU mit dem Drittstaat.

Das Konzept des sicheren Herkunftsstaates ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ein beschleunigtes Verfahren für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz einzurichten, welches an der Grenze oder in Transitzonen durchgeführt werden kann. Es wird angenommen, dass Antragsteller in einem sicheren Herkunftsstaat ausreichend Schutz vor der Gefahr von Verfolgung und schwerwiegenden Verletzungen ihrer Grundrechte haben. Als sichere Herkunftsstaaten werden Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien sowie sichere EU-Bewerberländer eingestuft.

Nun müssen der Rat und das EP sich über den endgültigen Rechtstext einigen.

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