Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2026

Ein Jahr Übereinkommen zum Schutz der Anwaltschaft – CCBE

Zum ersten Jahrestag der Öffnung zur Unterzeichnung der Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) die Bedeutung des völkerrechtlichen Übereinkommens für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hervorgehoben und zu einer raschen Ratifikation aufgerufen.

21.05.2026 Newsletter

Das am 13. Mai 2025 in Luxemburg zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen stellt einen Meilenstein für den Schutz der anwaltlichen Berufsausübung dar. Es reagiert auf zunehmende Bedrohungen gegenüber der Anwaltschaft – darunter Gewalt, Einschüchterung, willkürliche Beschränkungen, rechtswidrige Überwachung und Diffamierungskampagnen –, die letztlich den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu einer freien und unabhängigen Verteidigung beeinträchtigen.

Der CCBE unterstreicht in seinem Statement, an dessen Ausarbeitung auch die BRAK beteiligt war, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als unverzichtbare Organe der Rechtspflege ihre Tätigkeit frei von Angst und unzulässigen Eingriffen ausüben können müssen. Die Grundsätze der Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und des freien Mandantenzugangs seien hierfür essenziell. Wo die Anwaltschaft geschwächt werde, gerieten Rechtsstaatlichkeit und effektiver Rechtsschutz insgesamt in Gefahr.

Der CCBE fordert alle Mitgliedstaaten des Europarats und die Europäische Union auf, dem Übereinkommen beizutreten und es zügig zu ratifizieren, um einen wirksamen und einheitlichen Schutz der Anwaltschaft in Europa sicherzustellen. Angesichts der in zahlreichen Ländern weiterhin prekären Situation sei eine rasche Umsetzung dringend geboten.

Bislang haben 31 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, zuletzt die Slowakei und San Marino am 15. Mai 2026. Auch Deutschland hat am 26. Januar 2026 in Straßburg unterzeichnet und damit ein wichtiges Signal für den Schutz der Anwaltschaft und die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen gesetzt.

Weiterführende Links: