Einigung auf neue Rückkehrverordnung – EP/Rat
Das EP und der Rat haben sich am 1. Juni 2026 auf die neue Rückkehrverordnung geeinigt. Diese ergänzt das Gesetzespaket des Gemeinsamen Europäische Asylsystems. Damit sollen künftig Drittstaatsangehörige, die sich ohne Aufenthaltstitel in der EU aufhalten, schneller und konsequenter abgeschoben werden können.
Die betroffenen Personen sollen zudem stärker zur Mitwirkung, beispielsweise bei Behördenverfahren und der Vorlage von Identitätsdokumenten, verpflichtet werden. Eine Verweigerung kann die Kürzung von Sozialleistungen, eine Streichung der Unterstützung für freiwillige Rückkehrer und auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
Die neuen Vorschriften werden es den Mitgliedstaaten außerdem ermöglichen, Rückführungszentren in Drittländern einzurichten. Solche Rückführungszentren könnten entweder als Endziel oder als Transitzentren dienen, die die Weiterreise in das Herkunftsland oder ein anderes Drittland erleichtern.
In diesem Zusammenhang kann ein „Rückführungsland“ ein Drittland sein, mit dem ein Abkommen oder eine Vereinbarung geschlossen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die internationalen Menschenrechtsstandards und die Grundsätze des Völkerrechts, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, dort geachtet werden. Unbegleitete Minderjährige sind ausgenommen.
Mithilfe einer neuen Rückführungsanordnung soll darüber hinaus die gegenseitige Anerkennung der Rückführungsentscheidung erleichtert werden. Die Anerkennung bleibt jedoch vorerst freiwillig und wird drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung neu bewertet.
Nun steht noch die förmliche Annahme der Einigung durch EP und Rat aus. Danach tritt die Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Weiterführende Links:
Presseerklärung des Rates (EN) (Juni 2026)