Neue Leitlinien zur EU-Fusionskontrollverordnung – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 26. Juni 2026 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf neuer Leitlinien zur europäischen Fusionskontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 139/2004, FKVO) durch. Diesen Entwurf hatte die Kommission am 30. April 2026 veröffentlicht. Ziel ist eine weitreichende Reform der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.
Die FKVO dient der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen mit unionsweiter Bedeutung. Sie soll sicherstellen, dass Fusionen und Übernahmen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht erheblich beeinträchtigen. Sie schafft ein einheitliches Prüfungsverfahren auf EU-Ebene und weist der Kommission die Zuständigkeit für Zusammenschlüsse zu, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Ziel der neuen Leitlinien ist eine umfassende Reform der europäischen Regelungen zur Fusionskontrolle. Dazu sollen die bisherigen Leitlinien zu horizontalen und nichthorizontalen Zusammenschlüssen, die aus den Jahren 2004 bzw. 2008 stammen, durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt werden. Der Entwurf der neuen Leitlinien soll die europäische Fusionskontrolle an die veränderten geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Das zentrale Ziel ist es, wirksamen Wettbewerb zu sichern und damit Innovation, Qualität und bezahlbare Angebote für Verbraucher zu fördern. Die neuen Leitlinien sollen bis zum Ende des Jahres 2026 finalisiert werden.
Die BRAK hatte bereits im September 2025 in ihrer Stellungnahme angeregt, die horizontalen und nichthorizontalen Leitlinien künftig in einem Dokument zusammenzufassen, was nun im Kommissionsentwurf umgesetzt wurde.
Rückmeldungen zur Konsultation sind bis zum 26. Juni 2026 möglich.
Weiterführende Links:
- Entwurf für neue Leitlinien (EN) (April 2026)
- Konsultation der Kommission (EN)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 41/2025 (EN) (September 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 15/2025, 10/2025