EU-Fusionskontrollverordnung

Stellungnahme zur Überarbeitung der Leitlinien zur Fusionskontrollverordnung

Die BRAK hat im Rahmen einer Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Leitlinien zur Fusionskontrolle Stellung genommen. Sie hebt dabei unter anderem hervor, dass die Kommission Auswirkungen von Übernahmen im Technologiesektor teilweise zu spät erkannt und nicht immer effektiv und angemessen reagiert habe.

16.09.2025 Publikation

Die EU-Fusionskontrollverordnung regelt die Prüfung und Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen, die erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt haben könnten, um eine beherrschende Stellung zu verhindern und den wirksamen Wettbewerb zu schützen. Die BRAK bemängelt in ihrer Stellungnahme, dass die Kommission bei der Fusionskontrolle in bestimmten Technologiesektoren Wettbewerbsauswirkungen zunächst nicht hinreichend berücksichtigt und nicht überall angemessene Prüfungsstandards entwickelt habe. Sie schlägt vor, langfristig positive Auswirkungen auf die Gesellschaft, beispielsweise auf die strategische Autonomie der europäischen Industrie, bei der Beurteilung einer Unternehmensfusion stärker zu berücksichtigen. Der komplexe neue Ansatz der Kommission zur Berücksichtigung innovationsbedingter Effizienzen sollte zudem aus Gründen der Rechtssicherheit präzise in den Leitlinien dargelegt werden.

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Erstveröffentlichung am 11.09.2025