Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie – KOM
Die Europäische Kommission hat am 15. Juli 2026 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unterbliebener Mitteilung einer vollständigen Umsetzung der sogenannten Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 eingeleitet.
Die jeweiligen Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV richteten sich gegen insgesamt 14 Mitgliedstaaten: darunter neben Deutschland auch Bulgarien, Tschechien, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien und die Slowakei. Anlass hierfür ist die unterbliebene Mitteilung einer vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz von Personen vor missbräuchlichen strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuits Against Public Participation – SLAPPs).
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht endete am 7. Mai 2026.
Nach Auffassung der Kommission haben die genannten Mitgliedstaaten bislang keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt. Sie wurden daher in den übermittelten Aufforderungsschreiben (letters of formal notice) aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen und die vollständige Umsetzung nachzuweisen. Andernfalls kann die Kommission das Verfahren durch den Erlass einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (reasoned opinion) fortführen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Juli 2026)
Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 8/2024 und Nachrichten aus Berlin 6/2026 und 2/2026