Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2026

Rückkehrverordnung angenommen – Rat

Am 1. Oktober 2026 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen (sog. Rückkehrverordnung) angenommen.

08.10.2026 Newsletter

Die Verordnung enthält EU-weite Rückführungsverfahren und strengere Vorschriften zur Rückführung von Personen, die die Sicherheit bedrohen. Auch die Einrichtung von Rückkehrzentren (sog. Return Hubs) in Nicht-EU-Ländern wird ermöglicht. Dafür muss ein Abkommen oder eine Vereinbarung mit dem betreffenden Staat geschlossen werden, welcher die internationalen Menschenrechtsnormen und die Grundsätze des Völkerrechts einhalten muss.

Drittstaatsangehörige, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, werden dazu verpflichtet, den jeweiligen Mitgliedstaat zu verlassen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Sollte die Zusammenarbeit verweigert werden, können Sanktionen, wie die Kürzung von Leistungen und Zulagen im Einklang mit nationalem Recht, die Verweigerung von Anreizen für die freiwillige Rückkehr und finanzielle sowie strafrechtliche Sanktionen, verhängt werden. 

Die Europäische Rückkehranordnung soll die wichtigsten Punkte für die Rückkehrentscheidung enthalten. Die gegenseitige Anerkennung der Rückkehranordnung bleibt zunächst freiwillig und wird drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung neu bewertet. 

Die Verordnung wird nun im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. 

 

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