Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2026

Konsultation zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2027 – KOM

Die Europäische Kommission führt bis zum 4. Dezember 2026 eine öffentliche Konsultation zum jährlichen EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht durch. Damit sollen gezielt Interessenträger, darunter auch die Anwaltschaft, zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit Stellung nehmen.

05.11.2026 Newsletter

In ihrem jährlich erscheinenden Rechtsstaatlichkeitsbericht fasst die Kommission nach Einbindung unterschiedlicher Interessenträger und Institutionen Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, die Freiheit der Medien und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung der Mitgliedstaaten zusammen. Die Fragen beziehen sich teilweise zudem auf die Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit und einem funktionsfähigen Binnenmarkt. 

Neben einer Mitteilung über die Gesamtlage in der Union sind zu allen Mitgliedstaaten einzelne Länderkapitel vorgesehen, die jeweils spezifische Empfehlungen für den jeweiligen Staat enthalten. 

Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 4. Dezember 2026 möglich. Auch die BRAK wird sich, wie in den Vorjahren, beteiligen und sich zusätzlich auch mit europäischen Partnerorganisationen im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) gemeinsam an die Kommission wenden. Die Kommission wird bei der Ausarbeitung des Rechtsstaatlichkeitsberichts die Beiträge zur Konsultation und die für 2027 geplanten Länderbesuche, die Gespräche mit der BRAK beinhalten, berücksichtigen. Der neue Bericht soll Mitte 2027 veröffentlicht werden. 

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