Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2025

Zukunft des EU-Rechtsstaatlichkeitsberichts – EP

EU-Justizkommissar Michael McGrath stand am 23. September 2025 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP (LIBE) Rede und Antwort zum Rechtsstaatsbericht 2025.

25.09.2025Newsletter

In der Präsentation und bei der anschließenden Befragung stand unter anderem die Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeitsfragen mit der Gewährung von Mitteln aus dem EU-Haushalt im Fokus. McGrath betonte dabei unter Verweis auf Aussagen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass der neue EU-Haushalt noch stärker als bisher vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geschützt werden solle. Sofern Rechtsstaatlichkeitsgebote und Menschenrechte nicht hinreichend respektiert würden, sollten künftig Zahlungen aus dem EU-Haushalt eingefroren und ggf. dauerhaft gestrichen werden. Hinsichtlich der Unabhängigkeit und Qualität der Justiz sah McGrath Fortschritte. Viele Mitgliedstaaten hätten hier die früheren Empfehlungen der Kommission zumindest partiell umgesetzt.

In ihrem jährlich erscheinenden, nicht bindenden Rechtsstaatlichkeitsbericht fasst die Kommission nach Einbindung unterschiedlicher Interessenträger und Institutionen Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung zusammen. Erstmals legt der diesjährige Bericht ein besonderes Augenmerk auf die Verknüpfung zwischen Rechtsstaatlichkeit und einem funktionierenden, wettbewerbsfähigen Binnenmarkt. Die BRAK hat sich auch in diesem Jahr an der Konsultation der Kommission für den jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten mit einer Stellungnahme beteiligt und hat an einer gemeinsamen europäischen Stellungnahme im Rahmen des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mitgearbeitet.

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