Presseerklärung 10/2026

Systembruch statt Rechtsstaatsförderung

JuMiKo-Beschluss zu Gebührenabschlägen bei Massenverfahren: BRAK meldet erhebliche rechtspolitische Bedenken an

16.06.2026 Presseerklärung

Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JuMiKo) hat sich am 11./12. Juni 2026 mit der gesetzlichen Anwaltsvergütung befasst. Dies begrüßt die BRAK grundsätzlich – denn die Qualität der anwaltlichen Beratung und Vertretung muss auch zukünftig durch angemessene Vergütung sichergestellt sein. Für höchst problematisch hält die BRAK jedoch den Beschluss der JuMiKo, wonach die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf zur Einführung von Gebührenabschlägen bei zivilgerichtlichen Massenverfahren erarbeiten soll. Was zunächst als pragmatischer Vorschlag erscheint, ist ein fundamentaler Eingriff in das bewährte System der Gebührenberechnung.

Bestrafung effizienter Arbeitsweise

Der Vorschlag sanktioniert jene Anwältinnen und Anwälte, die ihre Mandanten durch effiziente und strukturierte Fallbearbeitung bestmöglich vertreten. Wer durch sorgfältige Organisation und optimierte Arbeitsabläufe in der Lage ist, eine größere Anzahl von gleichgelagerten Mandanten zu betreuen, soll künftig mit Gebührenabschlägen rechnen müssen. Dies setzt falsche Anreize und widerspricht dem Grundgedanken anwaltlicher Sorgfaltspflicht.

Haftungsrisiko ignoriert

Vollständig übersehen wird das Haftungsrisiko der Anwältinnen und Anwälte, welches bei der Bearbeitung gleichgelagerter Fälle nicht etwa sinkt, sondern erheblich steigt. Ein einziger systematischer Fehler kann sich auf eine Vielzahl von Mandaten auswirken. Die Verantwortung und das Risiko wachsen proportional zur Anzahl der betreuten Fälle – die Vergütung soll aber sinken. Dies ist weder sachgerecht noch angemessen.

Zugang zum Recht beschnitten statt gefördert

Wenn Gebührenabschläge die Bearbeitung gleichgelagerter Fälle so gestalten, dass sie in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu Aufwand und Haftungsrisiko stehen, wird dies zwangsläufig Auswirkungen auf die Mandatsannahme haben. Anwältinnen und Anwälte müssen ihre Kanzleien wirtschaftlich führen können, um qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu gewährleisten. Gebührenabschläge, die diese Realität ignorieren, gehen zu Lasten rechtsuchender Bürgerinnen und Bürger.

Systemgefährdung durch Anknüpfung an vermuteten Aufwand

Die Anknüpfung gesetzlicher Gebühren an den – nur vermuteten – Arbeitsaufwand konterkariert das gesamte System der Gebührenberechnung und Kostenerstattung. Die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG basiert bislang auf objektivierbaren Kriterien wie Streitwert und Verfahrensstadium. Der Beschluss der JuMiKo ist eine Abkehr von diesem Prinzip.

BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling: „Der Beschluss der Justizministerkonferenz ist rechtspolitisch verfehlt. Er schafft Rechtsunsicherheit, sanktioniert effiziente Arbeit und ignoriert gestiegene Haftungsrisiken. Dabei sind die Anwaltsgebühren bereits jetzt in weiten Teilen nicht kostendeckend – die letzte Erhöhung brachte nicht einmal einen Inflationsausgleich. Statt den Zugang zum Recht zu stärken, wird er beschnitten. Wir appellieren dringend an die Bundesjustizministerin, von der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs abzusehen.”

Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung Dirk Hinne: „Das RVG sichert den Zugang zum Recht auch für wenig Bemittelte, indem es die anwaltliche Vergütung vom Aufwand abkoppelt und an den Gegenstandswert anknüpft. So können weniger Bemittelte, die um geringe Gegenstandswerte streiten auch aufwändige Rechtsstreite führen. Kompensiert wird es durch höhere Gebühren bei hochwertigen Rechtsstreiten. Dieses für den Gesetzgeber kostensparende System der Quersubventionierung wird bedroht durch jeden Eingriff, der bestimmte Rechtsstreite aus der Verteilung der Vergütungen ausnimmt indem er diese nicht mehr nach dem Wert, sondern nach dem Aufwand vergütet.“

Profiteure sind Dritte

Der Beschluss lässt fundamental offen, wann „Massenverfahren” vorliegen sollen – müssen es einhundert gleichgelagerte Fälle sein oder genügen gar fünf? Reichen auch nicht gleichgelagerte, sondern nur vergleichbare Fälle? Diese kaum abstrakt zu beurteilende Frage würde die Gerichte durch zusätzlichen Streit über die Gebührenhöhe belasten – als Konsequenz eines Vorschlags, der angeblich Effizienzgewinne abbilden soll.

Wie auch immer zu definierende „Massenverfahren" zeichnen sich durchweg dadurch aus, dass sie nicht im Wege der Prozesskostenhilfe finanziert werden und die Haushalte der Länder nicht belasten. Überwiegend finanzieren Rechtsschutzversicherer derartige Verfahren. Die Justizpolitik sollte sich primär am Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger sowie an der Effektivität des Justizsystems orientieren – nicht an Interessen Dritter.

BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke: Die eigentlichen Profiteure des Vorstoßes der Länder wären jene, die „massenhaft“ gleichgelagerte Rechtsverletzungen begehen, und Rechtsschutzversicherungen. Erstere, weil gleich die „massenhafte“ Schädigung von Bürgerinnen und Bürgern mit einer Reduzierung von Kostenrisiken belohnt wird und, letztere, weil sie typischerweise gleichgelagerte Fälle finanzieren. Sie fordern schon längst Gebührensenkungen für Fälle „industrieller Mandatsbearbeitung in sogenannten Massenverfahren“. Sinkende Gebühren kommen schließlich ihren Gewinnerwartungen zugute. Statt innovatives anwaltliches Arbeiten zu sanktionieren, wäre es zielführender, die Vorschläge der Reformkommission ‚Zivilprozess der Zukunft' umzusetzen: Musterverfahren, koordinierte Bearbeitung, Investitionen in moderne Justizinfrastruktur. Dies würde systemische Effizienzgewinne schaffen und den Zugang zum Recht fördern statt beschränken.“

Weiterführender Link:

JuMiKo-Beschluss zu TOP I.33