Nachrichten aus Berlin

Aktuelles aus Anwaltschaft und Rechtspolitik

Themen sind u.a. Überraschender Freispruch für Istanbuler Kammervorstand; Refas – Abwärtstrend bei Ausbildungsverhältnissen gebremst; EU-Geldwäschepaket – neue Pflichten

21.01.2026Newsletter
  • Der internationale Gedenktag des bedrohten Anwalts wird jährlich am 24. Januar begangen. Er macht auf die Schicksale von Anwältinnen und Anwälten aufmerksam, die wegen ihrer anwaltlichen Tätigkeit Hass, Bedrohung und Verfolgung erfahren. Die Rechtsanwaltskammern Berlin und Nürnberg und internationale Anwaltsorganisationen laden zu mehreren Veranstaltungen ein.
  • Um typische Anwaltsfehler und praktische Lehren aus echten Fällen geht es bei der nächsten Station der UIA-Roadshow am 9.2.2026 in Köln. Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Rechtsgebieten berichten aus ihrer Praxis und zeigen auf, wie sich Fehler künftig vermeiden lassen.
  • Seit Anfang 2025 wurden sämtliche Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer von Istanbul wegen angeblicher Terrorpropaganda strafrechtlich verfolgt – weil sie die Aufklärung der Tötung zweier Journalist:innen gefordert hatten. Den Prozess begleiteten zahlreiche internationale Anwaltsorganisationen, auch die BRAK. Anfang Januar kam überraschend der Freispruch.
  • Was hält den Rechtsstaat zusammen, wenn er von außen unter Druck gerät – und von innen infrage gestellt wird? Die neuen Folgen des BRAK-Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“ und von „#MiR – Menschen im Rechtsstaat“ gehen dieser Frage aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln nach. Sie führen in einen türkischen Gerichtssaal, in dem Anwaltschaft zur Zielscheibe wird, in neue Formen juristischer Arbeit – und in ein Gespräch über Freiheit, Gewohnheit und die Kunst, miteinander im Gespräch zu bleiben.
  • Die BRAK stellt in ihrer Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen entscheidende Schwächen im Vergleich zum Vorgängerentwurf der alten Bundesregierung fest.
  • Um den Umgang mit Einschüchterungsklagen zu verbessern, hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zu sog. SLAPP-Klagen verabschiedet. Diese unbegründeten Klagen sollen kritische Stimmen in der öffentlichen Debatte zum Schweigen bringen und treffen oft Medien, Forschung oder zivilgesellschaftliche Gruppen. Die Regelung basiert auf der EU‑Richtlinie gegen SLAPP‑Klagen und soll nun in Deutschland umgesetzt werden. Die BRAK hatte im Vorfeld zum ersten Referentenentwurf Kritik geäußert.
  • Mit einem Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 soll das Menschenhandelsstrafrecht neu geordnet, ausgeweitet und effektiver durchsetzbar gemacht werden. Die BRAK begrüßt zentrale Strukturreformen und Schutzkonzepte, sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf.
  • Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, den Einsatz von K.O.-Mitteln bei Sexual- und Raubdelikten schärfer zu sanktionieren. Die BRAK warnt vor einer „symbolischen Kriminalpolitik“, sie begrüßt jedoch die geplante Regulierung von Grundstoffen und die damit einhergehende Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes.
  • Das Land Baden-Württemberg hat den Rettungsdienst neu geregelt und dabei die bisherige Hilfsfrist abgeschafft. Die BRAK hält die neuen gesetzlichen Vorgaben für verfassungsrechtlich unzureichend. In einer Stellungnahme auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts sieht sie insbesondere die Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 II GG verletzt.