BRAK-Mitteilungen - neue Ausgabe

Der Rechtsstaat braucht eine unabhängige Anwaltschaft

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention mahnt Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer: Ohne eine wirksam geschützte Anwaltschaft bleibt der Zugang zu Recht und Gerechtigkeit unvollständig.

18.12.2025 Publikation

Zum 75-jährigen Bestehen der Europäischen Menschenrechtskonvention würdigt BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in den „Akzenten“ zum gerade erschienenen Heft 6/2025 der BRAK-Mitteilungen ausdrücklich die klare Positionierung der Justizministerkonferenz zugunsten der Menschenrechte und der richterlichen Unabhängigkeit. Zugleich macht er deutlich, dass diese Bekenntnisse zu kurz greifen, solange die Anwaltschaft als eigenständige Säule des Rechtsstaats nicht ausdrücklich einbezogen wird.

Menschenrechte sind ohne anwaltliche Unterstützung nicht durchsetzbar

Der effektive Zugang zu Gerichten – sowohl auf nationaler Ebene als auch vor internationalen Instanzen – setzt regelmäßig qualifizierte anwaltliche Hilfe voraus. Gerade diese Rolle macht Anwältinnen und Anwälte in autoritären Systemen besonders angreifbar. Ihre Tätigkeit ermöglicht Kontrolle, Widerspruch und rechtsstaatliche Verfahren – und wird deshalb häufig als Bedrohung empfunden.

Die Europaratskonvention als notwendiger Schutz

Vor diesem Hintergrund misst er der Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs zentrale Bedeutung bei. Sie soll die Unabhängigkeit der Anwaltschaft verbindlich absichern. Dass Deutschland deren Unterzeichnung bislang verzögert habe, unterstreicht Wessels, erscheint angesichts konkreter Bedrohungen auch im eigenen Land kaum nachvollziehbar. Erfreulicherweise ist die Unterzeichnung durch Deutschland nun für Ende Januar geplant.

Ökonomisierung der Rechtsberatung als Risiko

Besorgnis erregen nach Wessels Ansicht zudem Bestrebungen wirtschaftlicher Akteure, anwaltliche Beratung zu ersetzen oder unter ihre Kontrolle zu bringen. Modelle, die Rechtsschutzversicherern eigene Beratungs- oder Vertretungsbefugnisse eröffnen wollen, unterlaufen die freie Anwaltswahl und verschieben den Fokus von den Interessen der Rechtsuchenden hin zu reinen Kostenerwägungen.

Rechtsberatung ist kein Marktprodukt

Unabhängige Rechtsberatung sei kein Marktprodukt, sondern ein konstitutives Element des Rechtsstaats. Ihre ausschließliche Verpflichtung gegenüber der Mandantschaft dürfe, betont Wessels, nicht relativiert werden. Der Gesetzgeber stehe in der Verantwortung, diese Unabhängigkeit dauerhaft und wirksam zu sichern – auch durch die Verankerung eines Rechts auf unabhängige anwaltliche Beratung im Grundgesetz.

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