Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2025

Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung im Bundesrat

Die Anwaltschaft fordert eine Verfassungsänderung: Unabhängige anwaltliche Beratung soll als Grundrecht im Grundgesetz verankert werden. Was als Beschluss der BRAK-Hauptversammlung im September begann, hat nun bereits den Bundesrat erreicht. Eine Länderinitiative hat den Vorstoß am 21.11.2025 in den Bundesrat getragen.

26.11.2025 Newsletter

Mit einem neuen Grundrecht will die BRAK den Rechtsstaat stärken und fordert, anwaltlichen Beistand im Grundgesetz abzusichern: Ein neuer Art. 19 V GG soll das Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Hilfe garantieren.

Diese Forderung beschloss die Hauptversammlung der BRAK am 19.9.2025. Ein Positionspapier, das die Forderung erläutert und begründet, hat sie den rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen, dem Rechtsausschuss des Bundestages und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zukommen lassen. Sie möchte dazu eine breite Diskussion anstoßen.

Ein erstes positives Signal kam aus Rheinland-Pfalz: Gemeinsam mit Bremen hat das Land einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem sich der Bundesrat bereits in seiner Sitzung am 21.11.2025 befasste. Er verwies den Antrag zur Beratung in die Ausschüsse; federführend ist der Rechtsausschuss.

Im Vorfeld der Bundesratssitzung appellierte die BRAK an die Länder, sich für eine ausdrückliche Verankerung der anwaltlichen Unabhängigkeit im Grundgesetz stark zu machen.

Der Vorschlag der BRAK erhielt aus dem Bundestag zustimmende, aber auch zurückhaltende Resonanz; aus dem Bundesjustizministerium wurde zwar Sympathie mit der Initiative der BRAK bekundet, jedoch auch eine gewisse Zurückhaltung in Bezug auf die Umsetzbarkeit einer Verfassungsänderung geäußert. Die BRAK wird das Thema weiter intensiv vorantreiben.

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