Nachrichten aus Berlin

Neue Ausgabe erschienen

Themen der Ausgabe 1/2022 sind u. a. Elektronischer Rechtsverkehr: aktive Nutzungspflicht seit 1.1.2022; Satzungsversammlung beschließt über Fachanwaltschaften, Interessenkollision und Fortbildungspflicht; A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch; Legal Tech-Gesetz

12.01.2022Newsletter
  • Mit Folgeregelungen zur „großen BRAO-Reform“ befasste sich die Satzungsversammlung in ihrer Sitzung am 6.12.2021. Kontrovers diskutiert wurde ein Konzept zum Verbot der Interessenkollision in § 3 BORA. Auf der Agenda standen zudem Themen wie die allgemeine Fortbildungspflicht, die neue Pflicht, Berufsrechtskenntnisse zu erwerben, und Fragen des Fachanwaltsrechts. Die Beschlüsse werden nunmehr durch das Bundesjustizministerium geprüft.
  • Der BRAK-Podcast „(R)ECHT INTERESSANT!“ ist bester Jura-Podcast des Jahres 2021. Er konnte sich in dem vom Nachrichtenportal Jurios veranstalteten Wettbewerb in der Kategorie 3 mit deutlichem Vorsprung durchsetzen.
  • Die beiden letzten Podcast-Folgen des Jahres 2021 bringen ein Jubiläum und einen weihnachtlichen Jahresrückblick. Um die aktuelle Situation der Anwaltschaft und rechtspolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag geht es in Folge 50. In Folge 51 blickt BRAK-Präsident Wessels rechtspolitisch auf das Jahr 2021 zurück.
  • Jurist:innen in der Ausbildung und Anwält:innen im ersten Berufsjahr können sich auch 2022 beim Young European Lawyers Contest in gemischtnationalen Teams messen. Gefragt sind bei dem Wettbewerb ihre Europarechtskenntnisse und ihre Fähigkeiten im Verhandeln und Plädieren.
  • Seit dem 1.10.2021 erlaubt das „Legal Tech-Gesetz“ Anwält:innen, bei Streitwerten unter 2.000 Euro gegen Erfolgshonorar tätig zu werden, und reglementiert Inkassodienstleister etwas strenger als bisher. Doch der Bundestag gab der neuen Bundesregierung eine Prüfbitte zur Kohärenz von anwaltlichem Berufsrecht und den Regelungen für Inkassodienstleistungen mit. Dazu hat die BRAK nun Stellung genommen.
  • Das umstrittene Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit ist Ende des Jahres 2021 in Kraft getreten. Damit wurden die Möglichkeiten zur Wiederaufnahme des Verfahrens zu Lasten Freigesprochener erweitert. Das Gesetz könnte bald durch den Bundestag erneut überprüft werden.
  • Gerade in der Corona-Pandemie besteht auch in grenzüberschreitenden Streitigkeiten das Bedürfnis, Videoverhandlungen durchzuführen. Auswärtiges Amt, Bundesjustizministerium und Bundesamt für Justiz haben einen gemeinsamen Vorschlag hierzu erarbeitet. Die BRAK begrüßt dies, mahnt aber zur Einhaltung grundlegender Prozessgrundsätze.
  • Nach der „großen BRAO-Reform“ sind ab dem 1.8.2022 auch Beteiligungen von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig. Wie sich das auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren einer nach derzeit geltendem Recht unzulässigen mehrstöckigen Anwaltsgesellschaft auswirkt, erörtert die BRAK in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht.
  • Neues Jahr, neue Chancen. In der Kolumne der ZAP blickt BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels auf die rechtspolitischen Themen, die für die Anwaltschaft im Jahr 2022 wichtig werden. Außer um den Koalitionsvertrag geht es dabei auch um Anwaltsgebühren und um die Einbeziehung in Gesetzgebungsverfahren.
  • Online-Training LIVE: beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter | Online-Vortrag LIVE: beA: So geht`s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!