Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 8/2024 v. 18.4.2024

18.04.2024Newsletter
  • Um Anwaltsfehler im Zivil- und Zivilverfahrensrecht dreht sich eine Veranstaltung des deutschen Nationalkomitees der UIA am 13.5.2024 in Hamburg. Erfahrene Praktiker stellen typische Fehler vor und erläutern, wie man es hätte besser machen können.
  • Das Bundesjustizministerium plant eine Entkriminalisierung bestimmter Tatbestände wie etwa Unfallflucht und Leistungserschleichung. Die in einem Eckpunktepapier festgehaltenen Reformüberlegungen befürwortet die BRAK ausdrücklich. Sie unterbreitet zudem ergänzende Reformvorschläge unter anderem für das Sexualstrafrecht und Insolvenzstrafrecht.
  • Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Justiz vorantreiben. Den entsprechenden Gesetzentwurf begrüßt die BRAK im Grundsatz. Sie kritisiert aber geplante Regelungen im Strafprozessrecht unter anderem zu Videoverhandlungen in der Revisionsinstanz und zur Belehrung von Beschuldigten, mit denen die Rechte der Betroffenen geschwächt werden.
  • Die gesetzlichen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung sind mit dem Elterngrundrecht unvereinbar, weil sie die Beziehung des leiblichen Vaters zum Kind und seine Bemühungen um rechtliche Vaterschaft nicht berücksichtigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jüngst entschieden und folgte damit im Ergebnis einer Stellungnahme der BRAK.
  • Am 15. Mai 2024 erörtern die besonders ausgewiesenen Referenten Dr. Thomas Rothballer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, sowie Professor Dr. Tim Husemann, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), was den perfekten Aufhebungsvertrag ausmacht. Denn Aufhebungsverträge gibt es viele – gute Aufhebungsverträge seltener.