Türkei: festgenommene Anwält:innen weiterhin in Haft
Mehrere progressive türkische Anwält:innen wurden im Vorfeld des Nato-Gipfels Anfang Juli festgenommen. Dagegen und gegen die Beschneidung elementarer Verfahrensrechte der Inhaftierten äußerte die BRAK sich gemeinsam mit Anwaltsorganisationen weltweit. Fünf der Anwält:innen sind nach wie vor in Untersuchungshaft, andere kamen inzwischen unter Ausreiseverbot und Meldeauflagen frei.
Im Vorfeld des 36. NATO-Gipfels, der vom 7. – 8. Juli 2026 in Ankara stattfand, wurden in der Türkei Ende Juni und Anfang Juli mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte festgenommen, die der progressiven Anwaltsorganisation ÇHD (Çağdaş Hukukçular Derneği) angehören. Die Umstände der Festnahme und die Gestaltung des Verfahrens – u.a. wurden Ermittlungsakten geheimgehalten und der Zugang zu Verteidigern eingeschränkt – wurden von Anwaltskammern und -organisationen weltweit scharf kritisiert.
Schulterschluss gegen Festnahmen
Gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen hatte die BRAK sich mit den inhaftierten Kolleginnen und Kollegen solidarisch erklärt und ihre bedingungslose Freilassung gefordert. Zudem verlangten die Anwaltsorganisationen, dass die Inhaftierten Zugang zu den sie betreffenden Ermittlungsakten und zu Verteidiger:innen erhalten. In ihrer Erklärung ordneten sie die Festnahmen in den größeren Kontext der Einschüchterung, Behinderung und Schikanierung ein, durch die die türkische Regierung versucht, den öffentlichen Diskurs rund um den Nato-Gipfel und andere internationale Foren zu unterdrücken.
Türkische Kolleg:innen immer noch inhaftiert
Berichten türkischer und internationaler Anwaltsorganisationen zufolge befinden sich die Rechtsanwältinnen Ezgi Önalan und Doğa İncesu sowie die Rechtsanwälte Yunus Emre Işık, Semra Demir und Kürşat Bafra weiterhin in Untersuchungshaft.
Die ebenfalls festgenommene Rechtsanwältin Özge Usanmaz und die Rechtsanwälte Boran Işıldak, Burhan Can und Halil Arbağ wurden inzwischen aus dem Polizeigewahrsam entlassen, gegen sie wurden jedoch Ausreiseverbote verhängt. Gleiches gilt für Kollegen Veysi Cetin, der zusätzlich mit einer zweimal wöchentlichen Meldepflicht bei der Polizei belegt wurde.
Die Kolleg:innen waren nicht als Teilnehmende der Demonstrationen gegen den Nato-Gipfel festgenommen worden, sondern in ihren Privatwohnungen bzw. auf dem Weg zu ihrer Mandantschaft. Nach Einschätzung der Anwaltsorganisationen erfolgten die Festnahmen allein aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit.
Internationale Solidarität weiterhin gefragt
Die internationale Anwaltschaft beobachtet die Situation in der Türkei weiterhin. Auch zu dem auf Anfang Oktober vertagten (zweiten) Prozess gegen ÇHD-Mitglieder werden wieder internationale Prozessbeobachter:innen, darunter auch Vertreter der BRAK, anwesend sein.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung Nr. 13/2026 v. 7.7.2026 (zu erneuten Festnahmen türkischer Anwält:innen)
- BRAK-News v. 3.7.2026 (zur Festnahme von Rechtsanwalt Veysi Çetin)
- Presseerklärung Nr. 12/2026 v. 25.6.2026 (zur Inhaftierung türkischer Anwält:innen)
- Nachrichten aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026 (zu Durchsuchungen und Verhaftungen türkischer Anwält:innen)
- Trierweiler, BRAK-Magazin 1/2023, 9 (zum Auftakt des ersten ÇHD-Prozesses)
- Haug, BRAK-Magazin 1/2026, 3 (zur Bedeutung internationaler Solidarität mit inhaftierten Kolleg:innen)