Türkei: Neue Welle willkürlicher Festnahmen – Anwältinnen und Anwälte erneut im Visier
Anwaltsorganisationen veröffentlichen weiteres Joint Statement. Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen die sofortige Freilassung der Anwältinnen und Anwälte und ÇHD-Mitglieder.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen die sofortige Freilassung der Anwältinnen und Anwälte und ÇHD-Mitglieder
- Rechtsanwältin Ezgi Önalan,
- Rechtsanwalt Yunus Emre Işık,
- Rechtsanwältin Özge Usanmaz,
- Boran Işıldak, Burhan Can und Halil Arbağ,
- Rechtsanwältin Doğa İncesu,
- Rechtsanwalt Semra Demir und
- Rechtsanwalt Kürşat Bafra.
Am Sonntag, den 5. Juli 2026, wurden in Istanbul, Eskişehir, Antalya und Izmir Berichten zufolge weitere groß angelegte, koordinierte Polizeiaktionen durchgeführt. Journalisten, Studierende, Wissenschaftler und erneut Rechtsanwälte wurden in Gewahrsam genommen.
Zu den derzeit Inhaftierten gehören auch Kolleginnen und Kollegen vom Verband Progressiver Rechtsanwälte (Çağdaş Hukukçular Derneği, ÇHD): Rechtsanwältin Ezgi Önalan, Vorsitzende der Istanbuler Ortsgruppe des ÇHD, Rechtsanwalt Yunus Emre Işık, Mitglied des ÇHD, Boran Işıldak und Burhan Can, Mitglieder der Kommission für studentische, praktizierende und berufstätige Juristen der ÇHD-Ortsgruppe Istanbul sowie Halil Arbağ, Mitglied der Studentenkommission der ÇHD-Ortsgruppe Izmir.
Am 06. Juli wurde die ÇHD-Mitgliedsanwältin Özge Usanmaz, die von Istanbul nach Ankara gereist war, um ihre inhaftierten Mandanten zu besuchen, verhaftet. Die drei ÇHD-Kollegen und Kolleginnen Rechtsanwalt Doğa İncesu, Rechtsanwältin Semra Demir und Rechtsanwalt Kürşat Bafra waren bereits am 23. Juni 2026 in Polizeigewahrsam genommen worden. Am 1. Juli 2026 wurde Rechtsanwalt Veysi Çetin, Sekretär der ÇHD-Ortsgruppe in İzmir, nach vier Tagen freigelassen; Doğa İncesu, Semra Demir und Kürşat Bafra befinden sich jedoch bis heute in Untersuchungshaft.
Erneut geben die Umstände der Festnahme der türkischen Kolleginnen und Kollegen Anlass zur Sorge hinsichtlich Verstößen gegen den ordnungsgemäßen Rechtsweg und das Recht auf Verteidigung. Wie bereits in früheren Fällen haben die Behörden eine Geheimhaltungsanordnung für die Ermittlungsakte erlassen und den Zugang zu einem Rechtsbeistand für 24 Stunden eingeschränkt. Diese Einschränkungen hindern die Inhaftierten und ihre Verteidigungsteams daran, in der entscheidenden Anfangsphase der Untersuchungshaft Einblick in die konkreten Vorwürfe und die angeblichen Beweise gegen sie zu erhalten. Diese willkürlichen und wiederkehrenden Maßnahmen untergraben das Grundrecht auf ein faires Verfahren erheblich und beeinträchtigen unmittelbar das Recht auf Verteidigung.
Die jüngsten Festnahmen sind Teil einer Welle willkürlicher Festnahmen, die in den Tagen unmittelbar vor dem NATO-Gipfel am 7. und 8. Juli 2026 in Ankara in der gesamten Türkei durchgeführt wurden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert gemeinsam mit weiteren Anwaltsorganisationen von den zuständigen Behörden:
- Die sofortige und bedingungslose Freilassung von Ezgi Önalan, Yunus Emre Işık, Boran Işıldak, Burhan Can, Halil Arbağ, Doğa İncesu, Semra Demir, Kürşat Bafra und Özge Usanmaz sowie aller anderen Personen, die im Zusammenhang mit diesen jüngsten Operationen willkürlich inhaftiert wurden;
- den uneingeschränkten und ungehinderten Zugang der Inhaftierten zu einem unabhängig beauftragten Rechtsbeistand nach eigener Wahl in jeder Phase des Verfahrens;
- alle über die betreffenden Ermittlungsakten verhängten Geheimhaltungsanordnungen aufzuheben und den Verteidigungsteams uneingeschränkten Zugang zu den Akten und Beweismitteln zu gewährleisten;
- die anhaltende Kriminalisierung der Anwaltschaft sowie den systematischen Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt zu beenden.
Die Anwaltsorganisationen fordern die internationale Gemeinschaft zudem auf, diese Bedenken gegenüber der türkischen Regierung über alle verfügbaren bilateralen und multilateralen Kanäle sowie öffentlich zur Sprache zu bringen und die Türkei nachdrücklich aufzufordern, den Einsatz des Strafrechtssystems als Instrument zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft, der Anwaltschaft und des öffentlichen Diskurses im Vorfeld des 36. NATO-Gipfels und darüber hinaus einzustellen.
BRAK-Vizepräsident André Haug betont: „Es ist unerträglich, was gerade in der Türkei passiert. Es sind gezielte Angriffe, wie sie in autokratischen Systemen zu beobachten sind. Man nimmt Anwaltschaft, Presse und Wissenschaft ins Visier. Dabei werden wir nicht stumm zusehen. Wir stehen solidarisch hinter den Kolleginnen und Kollegen in der Türkei, werden diese Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und für internationale Aufmerksamkeit sorgen.“
Weiterführende Links:
Gemeinsame Erklärung der Anwaltsorganisationen v. 07.07.2026 (Joint Statement, englisch)
Gemeinsame Presseerklärung v. 25.06.2026 (Joint Statement gegen die Festnahmen von Semra Demir, Kürşat Bafra and Doğa İncesu)
News v. 03.07.2026 (Joint Statement gegen Festnahme von Rechtsanwalt Veysi Çetin)
Joint Statement der Anwaltsorganisationen v. 07.07.2026 (PDF, nicht barrierefrei)
Presseerklärung zum Download (PDF, nicht barrierefrei)
(aktualisiert am 07.07.2026, 11:00 Uhr Boran Işıldak, Burhan Can und Halil Arbağ sind keine Rechtsanwälte)
Repressionen gegen türkische Anwaltschaft aus anderen Anlässen:
Gemeinsame Presseerklärung v. 30.01.2026 (zur Verurteilung kurdischer Anwältinnen und Anwälte)
Gemeinsame Presseerklärung v. 09.01.2026 (zum Freispruch für den Kammervorstand von Istanbul)
Haug, BRAK-Magazin 1/2026, 3 (zum Freispruch für den Kammervorstand von Istanbul)
Nachrichten aus Berlin 20/2025 v. 01.10.2025 (zur Prozessbeobachtungsmission)
Lemke, BRAK-Magazin 5/2025, 3 (zur Prozessbeobachtung im September 2025)
Gamisch, BRAK-Magazin 4/2025, 6 (zur Prozessbeobachtung im Mai 2025)
Trierweiler, BRAK-Magazin 1/2023, 9 (zum Auftakt des ÇHD-Prozesses)