„(R)ECHT INTERESSANT!“: Demokratie, Rechtsstaat – und der Schutz derer, die ihn verteidigen
Was bedeutet Rechtsstaat im Alltag? In zwei aktuellen Podcastfolgen geht es um genau diese Frage – aus sehr unterschiedlichen Perspektiven: Marina Weisband spricht über das Grundgesetz, Kinderrechte und Demokratiebildung. Dr. Jonas Kahl ordnet eine wichtige Entscheidung des Kammergerichts zum Schutz der Anwaltschaft ein und erklärt, was Kolleg:innen gegen Prangerwirkung, Hasskampagnen und missbräuchliche Online-Bewertungen tun können.
Rechtsstaat beginnt nicht erst vor Gericht
„Rechtsstaat" – das klingt nach Institutionen, Gerichten, Paragrafen. Marina Weisband erklärt, wann wir das eigentlich im Alltag spüren – einen Rechtsstaat, der nicht nur verwaltet, sondern Rechte gibt, die wir oft erst bemerken, wenn sie infrage stehen. Die Diplompsychologin und Expertin für digitale Partizipation nähert sich diesen Fragen nicht abstrakt. Sie spricht über den Rechtsstaat als Raum, in dem Menschen handeln, widersprechen und mitentscheiden können.
Ein Schwerpunkt ist ihre Arbeit am Projekt aula; aula steht für “Ausdiskutieren und Live-Abstimmen” und ist ein digitales Beteiligungskonzept für Schulen, das politische und digitale Bildung miteinander verbindet. Schülerinnen und Schüler entwickeln dort eigene Ideen, diskutieren sie, stimmen ab und erleben, dass Beteiligung mehr ist als ein Unterrichtsthema. Demokratie entsteht nicht dadurch, dass man Institutionen erklärt, sondern dort, wo Menschen erfahren, dass ihre Stimme Folgen hat.
Eindrücklich ist Weisbands Blick auf das Grundgesetz, geschrieben von Menschen, die selbst in einer von Autorität, Gewalt und Rassismus geprägten Gesellschaft groß geworden waren und trotzdem ein Dokument schufen, das bis heute freiheitlich und menschenzugewandt wirkt. Ihre Frage: Was können dann erst Kinder schaffen, die bereits mit dem Wissen aufwachsen, dass ihre Würde zählt?
Wenn Berichterstattung zur Prangerwirkung wird
Dass der Rechtsstaat auch diejenigen schützen muss, die ihn beruflich verteidigen, zeigt die zweite aktuelle Folge von „(R)ECHT INTERESSANT!". Dr. Jonas Kahl von Spirit Legal berichtet über eine Entscheidung des Kammergerichts. Eine Dresdener Rechtsanwältin hatte gegen das Onlineportal Nius geklagt, nachdem sie nach dem Attentat von Solingen im Zusammenhang mit einem früheren asylrechtlichen Mandat identifizierend in der Berichterstattung genannt worden war. Es folgten massive Anfeindungen und eine Hasswelle gegen Migrationsrechtlerinnen und -rechtler.
Nachdem das Landgericht Berlin die Klage zunächst abgewiesen hatte, gab das Kammergericht der Anwältin in zweiter Instanz überwiegend recht. Nius durfte nicht identifizierend berichten, entscheidend war dabei die Prangerwirkung, die sich aus der Gesamtschau der Berichterstattung ergab.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht die Rolle der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege ausdrücklich in die Abwägung einstellt. Wer nur seine berufliche Aufgabe wahrnimmt, darf nicht ohne Weiteres öffentlich stigmatisiert werden. Dr. Kahl ordnet ein, warum die Entscheidung, die an den Künast-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts anknüpft, über den Einzelfall hinausweist. Rechtskräftig ist sie noch nicht, denn Nius hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
In der Folge geht es außerdem um missbräuchliche Google-Bewertungen, von denen Anwältinnen und Anwälte nach öffentlicher Positionierung oder politischem Engagement betroffen sein können. Dr. Kahl erklärt, welche Möglichkeiten Betroffene haben, wie Plattformen reagieren und warum gemeinsames Melden helfen kann.
Weiterführende Links:
- Folge #MiR: Marina Weisband
- Folge „RECHT INTERESSANT! Spezial": Das Kammergericht zum Schutz der Anwaltschaft | Dr. Jonas Kahl
- KG, Urt. v. 23.4.2026 – 10 U 42/25
- LG Berlin II, Urt. v. 3.4.2025 – 27 O 304/24, BRAK-Mitt. 2025, 246
- Presseerklärung Nr. 6/2024 v. 29.8.2024 (zur Kritik der BRAK an der identifizierenden Berichterstattung)
- Nachrichten aus Berlin 18/2024 v. 4.9.2024 (zur Bedrohung der Anwältin infolge der identifizierenden Berichterstattung)
- Wessels, BRAK-Mitt. 2024, 187 (zum „Fall Dresden“ und zur Bedrohung von Anwält:innen wegen ihrer Tätigkeit)
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