Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2026

BRAK warnt vor Grundrechtsrisiken bei Nachrichtendienst-Reform

Mit dem Regierungsentwurf zur Nachrichtendienst-Reform soll der rechtliche Rahmen für Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz grundlegend überarbeitet werden. Bereits Anfang Juli gab die BRAK zum damaligen Referentenentwurf eine erste vorläufige Warnung ab. Nun legt sie ihre ausführliche Stellungnahme zu dem über 700 Seiten starken Regierungsentwurf vor – mit unverändert scharfer Kritik.

30.09.2026 Newsletter

Weder das Verfahren noch die inhaltlichen Grundrechtseingriffe halten aus Sicht der BRAK verfassungsrechtlichen Maßstäben stand.

Kritik am Eilverfahren bleibt bestehen

Bereits in ihrer vorläufigen Stellungnahme im Juli bemängelte die BRAK die extrem kurze Frist von lediglich zehn Tagen zur Begutachtung des 732 Seiten umfassenden Entwurfs. Eine verlässliche Befassung der ehrenamtlichen Gremien war in dieser Zeit unmöglich. Die BRAK bekräftigt diese Kritik am Verfahren: Eilige Abstimmungen innerhalb der Regierung dürfen nicht dazu führen, dass die Verbändebeteiligung bei Vorhaben von dieser Tragweite zur reinen Formsache degradiert wird.

Paradigmenwechsel bei Befugnissen und Cyberabwehr

Inhaltlich sieht die BRAK in den geplanten Befugnissen einen gefährlichen Paradigmenwechsel. Der Entwurf erweitert das Profil der Nachrichtendienste weit über die klassische Informationsgewinnung hinaus:

  • Aktive Cyberabwehr: Eingriffe in IT-Systeme und das gezielte Aufrechterhalten von Sicherheitslücken, sog. Hintertüren, bergen massive Risiken für die IT-Sicherheit. Nach dem Entwurf (§ 23 IV 3 BVerfSchG-E) sollen solche Manipulationen unter Umständen sogar langfristig bestehen bleiben dürfen.
  • Automatisierte Überwachung: Die Ausweitung von automatisierten Datenerhebungen, -analysen und biometrischen Abgleichen vergrößert die Reichweite nachrichtendienstlicher Maßnahmen dramatisch.

Anwaltsgeheimnis direkt bedroht

Besonders alarmierend ist aus Sicht der BRAK die drohende Aushöhlung des Berufsgeheimnisses. Nach aktuellem Entwurfsstand besteht die Gefahr, dass eine konsequente anwaltliche Beratung oder Vertretung fälschlicherweise als „nachdrückliche Unterstützung“ verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausgelegt wird. Dies könnte nachrichtendienstliche Maßnahmen direkt gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechtfertigen.

Die BRAK fordert den Gesetzgeber im weiteren Verfahren nachdrücklich auf, den Schutz der vertraulichen Anwalts-Mandanten-Kommunikation präzise nachzuschärfen und einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gegen die neuen Befugnisse sicherzustellen.

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