Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2023

Wachstumschancengesetz: Regierungsentwurf beschlossen

Ende August beschloss die Bundesregierung den Entwurf für das umstrittene Wachstumschancengesetz. Trotz Kritik aller betroffenen Berufsverbände enthält er nach wie vor eine erweiterte Meldepflicht für sog. Steuergestaltungen.

06.09.2023Newsletter

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) sollen die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessert und Impulse für mehr Investitionen durch Unternehmen gesetzt werden. Zugleich sollen Steuern vereinfacht und die Steuerfairness gestärkt werden. Daneben ist auch ein Pflichtenkatalog für Beraterinnen und Berater sowie für Steuerpflichtige vorgesehen; insbesondere sollen Meldepflichten bei nationalen Steuergestaltungen geschaffen werden.

Den im Juli vorgelegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hatten die BRAK ebenso wie Verbände von steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen scharf kritisiert. Insbesondere wurde die Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen (§ 138l ff. AO-E) beanstandet, die mit der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung (und ebenso der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Steuerberaterinnen und -beratern sowie Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern) kollidiert.

Die für Mitte August geplante Beschlussfassung im Bundeskabinett hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus wegen Unstimmigkeiten in Bezug auf die Kindergrundsicherung blockiert. Am 30.8.2023 hat die Bundesregierung bei ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseburg nunmehr den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Er entspricht in großen Teilen dem Referentenentwurf, wobei auch Abweichungen feststellbar sind. Trotz der teils harschen Kritik von Seiten der betroffenen Berufsverbände wurde die erweiterte Meldepflicht als eine der „Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness“ unverändert in den Regierungsentwurf übernommen.

Der Gesetzentwurf wird nun in die parlamentarische Beratung gehen. Insofern können sich noch Änderungen ergeben. Eine Verabschiedung im Bundestag ist nach derzeitigem Stand für den 10.11.2023 geplant. Die Zustimmung des Bundesrates soll voraussichtlich am 15.12.2023 eingeholt werden. Die BRAK wird auch das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten.

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