Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 06/2021

Stellungnahme zu Überarbeitung der Europol-Verordnung – EDSB

19.03.2021Newsletter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat sich in einer im März 2021 veröffentlichten Stellungnahme mit den Verordnungsvorschlägen der Kommission zur Überarbeitung der Europol-Verordnung befasst. Der Vorschlag sieht insbesondere die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Akteuren vor, er schafft die Grundlage für die Verarbeitung großer Datensätze auch zur Strafverfolgung und er soll die Rolle von Europol im Bereich der Forschung und Innovation stärken.

Im Hinblick auf die Verarbeitung von großen und komplexen Datensätzen mahnt der EDSB insbesondere, dass die Ausnahme des Art. 18 Abs. 5a zur „Voranalyse“ nicht zur Regel werden dürfe. Der EDSB sieht ferner zwar ein Bedürfnis für die Datenverarbeitung durch Europol zur Strafverfolgung, jedoch erkennt er hier auch die Gefahr einer Durchbrechung des gegenwärtigen austarierten Systems mit seinen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz persönlicher Daten.

Der EDSB empfiehlt beispielsweise klarere Definitionen für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie mit anderen EU-Behörden. Die Bedingungen für den Datenaustausch mit letzteren müssten den Regeln der Datenschutzverordnung entsprechen.

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