Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2022

Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte angenommen – EP

Am 5. Juli 2022 hat das EP förmlich die Ergebnisse der Triloge zum Digital Services Act und zum Digital Markets Act angenommen. Damit soll ein sicheres und wettbewerbsfähiges Online-Umfeld in der EU geschaffen werden.

07.07.2022

Durch den Digital Markets Act sollen besonders große Internetplattformanbieter davon abgehalten werden, ihre Marktmacht zu missbrauchen. Der Digital Services Act sieht Verpflichtungen für Plattformbetreiber – darunter Social Media Dienste und Marktplätze – vor, diese bestimmen sich beispielsweise nach deren Größe und nach dem durch sie geschaffenen Risiko. Der DSA sieht Strafen vor, welche bis zu 6% des jährlichen Umsatzes bemessen können. Nutzer sollen illegale Inhalte melden können – die Unternehmen müssen dann rasch reagieren.

Der Rat soll beide Gesetze noch im Juli annehmen, danach werden sie im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Das Gesetz über digitale Dienste gilt 15 Monate nach seinem Inkrafttreten, bzw. für sehr große Plattformen und Suchmaschinen ggf. schon früher, das Gesetz über digitale Märkte gilt sechs Monate nach seinem Inkrafttreten.

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