Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU – KOM
Die Europäische Kommission hat ihre Konsultation zum alljährlichen EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht gestartet. 2023 wird die Kommission nun zum vierten Mal in Folge die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Union bewerten.
Die BRAK hat bisher Daten für jeden der Berichte an die Kommission übersandt. Neu für den kommenden Bericht ist eine Bewertung der Umsetzung der Empfehlungen geplant, welche die Kommission erstmals im Bericht für 2022 ausgesprochen hat. Deutschland war u. a. empfohlen worden, im Rahmen des Neuen Pakts für den Rechtsstaat Ressourcen der Justiz aufzustocken, eine Forderung, welche auch die BRAK an vielen Stellen vertreten hatte. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht dient der Kommission auch als Grundlage für die Anwendung des Konditionalitätsmechanismus. Die Konsultation richtet sich an bestimmte Interessenträger und läuft bis zum 20. Januar 2023. Der neue Bericht soll im Juli des kommenden Jahres veröffentlicht werden.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Kommission (EN)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 14/2022, 10/2022, 15/2021