Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2022

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – Rat

Der Rat hat am 28. November 2022 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen angenommen. Damit werden insbesondere größere Unternehmen verpflichtet, regelmäßig Informationen zu den Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt zu veröffentlichen.

09.12.2022Newsletter

Mit der Richtlinie sollen u. a. die Erreichung der Klimaziele der EU unterstützt und das sog. Greenwashing verhindert werden. Sie legt dabei detaillierte Anforderungen an die Berichterstattung zu Auswirkungen unternehmerischer Aktivitäten auf Umwelt, Menschenrechte und soziale Standards fest. Eine unabhängige Prüfung und Zertifizierung entsprechender Berichte sind vorgeschrieben. Ziel ist, dass Finanzunternehmen, Anleger und Bürger vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen erlangen und ihre Entscheidungen danach ausrichten können. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt, z. B. die Überschreitung bestimmter Umsatzschwellenwerte oder die Börsennotierung eines Unternehmens. Insgesamt sollen etwa 50.000 Unternehmen künftig Berichtspflichten treffen, wobei kleine und mittlere Unternehmen, soweit sie in den Anwendungsbereich fallen, in den Genuss von Privilegierungen kommen können.

Das EP hatte der Richtlinie bereits am 10. November 2022 zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch Ratspräsident und Parlamentspräsidentin und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Richtlinie 20 Tage später in Kraft treten. Die Berichtspflichten werden für Unternehmen sodann, gestuft nach auf die Unternehmensgröße bezogenen Schwellenwerten, grundsätzlich ab 2024, 2025 bzw. 2026 greifen.

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