Vorschläge zur Zusammenarbeit der Polizeibehörden – EDSB
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (ESDB) hat sich in zwei Stellungnahmen zu Vorhaben im Bereich der Zusammenarbeit von Polizeibehörden geäußert. Einmal geht es um den sog. „Prüm II“ - Vorschlag, die andere Stellungnahme betrifft einen Richtlinienentwurf über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.
In den Gutachten weist der ESDB darauf hin, dass bei aller Bedeutung der effektiven Zusammenarbeit der Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten, unbedingt Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Datenaustausch eingehalten werden müssten. Andernfalls würde der Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern untergraben. Beide Vorschläge seien diesbezüglich verbesserungsbedürftig. Bei „Prüm II“ müsse insbesondere hinsichtlich des materiellen und persönlichen Anwendungsbereichs nachgebessert werden. Ferner solle ein solcher Austausch nur in Fällen bestimmter schwerer Verbrechen möglich sein. Der Vorschlag über den Informationsaustausch bedürfe u. a. einer Einschränkung der betroffenen Datenkategorien.
Weiterführende Links:
- Gutachten zu Prüm II (EN) (März 2022)
- Gutachten zum Austausch zwischen Strafverfolgungsbehörden (EN) (März 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 23/2021, 1/2021