Untersuchungsausschuss zum Einsatz von Pegasus – EP
Das EP hat auf seiner Plenartagung am 10. März 2022 für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware gestimmt.
Aufgabe des Ausschusses wird es sein, ein Jahr lang mutmaßliche Verstöße gegen EU-Recht beim Einsatz der Überwachungssoftware durch EU-Regierungen zu untersuchen. Mit Pegasus lassen sich alle auf einem Smartphone befindlichen Daten unbemerkt und in Echtzeit überwachen. Vor dem Hintergrund bestehender nationaler Rechtsvorschriften zur Überwachung wird geprüft, ob die von einer israelischen Firma hergestellte Spionagesoftware zu politischen Zwecken gegen u. a. Journalisten, Politiker und auch Rechtsanwälte eingesetzt wurde.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hatte sich im Februar 2022 zu Pegasus geäußert und gefordert, dass das bestehende System sogenannter Safeguards, darunter die Verfahrensgarantien, überdacht werden und der Einsatz von Spionagesoftware verboten werden müsse.
Weiterführende Links:
- Beschluss des EP (März 2022)
- Pressemitteilung des EP (EN) (März 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 05/2022, 03/2022