Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 10/2023 v. 26.05.2023

Verhandlungsposition zum AI-Act; Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses; Stellungnahme zur Chatkontrolle; Verhandlung über Vorratsdatenspeicherung bei Urheberrechtsverletzungen; Möglichkeit einer teilweisen Fortsetzung des Ausgangsverfahrens bei Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens; Verordnung zur Zwangslizenzierung von Patenten

26.05.2023Newsletter
  • Zwei Ausschüsse des EP haben am 11. Mai 2023 den Entwurf einer Verhandlungsposition zum sog. AI-Act angenommen. In vielen Punkten sieht der Entwurf strengere Regelungen für künstliche Intelligenz (KI) als im Kommissionsvorschlag vor.
  • Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Vorschlag einer Verordnung zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs online („Chatkontrolle“) Stellung genommen. Dabei positioniert sie sich kritisch und unterbreitet konkrete Änderungsvorschläge.
  • Der EuGH hat am 15. und 16. Mai 2023 über die Rechtssache La Quadrature du net u. a. (C-470/21) mündlich verhandelt. Kern des Verfahrens ist die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten zur Verfolgung von eher geringfügigen Straftaten im Bereich des Urheberrechts zulässig ist. Eine Entscheidung könnte auch erhebliche Auswirkungen auf die Debatte in Deutschland haben, insbesondere im Falle einer Absenkung der bislang strengen Anforderungen des EuGH.
  • Die Europäische Kommission führt seit dem 17. Mai 2023 eine Konsultation zu einem Verordnungsvorschlag für die Zwangslizensierung von Patenten durch. Dadurch sollen im Krisenfall patentierte Produkte und Technologien mit besonderer Krisenrelevanz besser zugänglich sein.