Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2023

Verhandlung über Vorratsdatenspeicherung bei Urheberrechtsverletzungen – EuGH

Der EuGH hat am 15. und 16. Mai 2023 über die Rechtssache La Quadrature du net u. a. (C-470/21) mündlich verhandelt. Kern des Verfahrens ist die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten zur Verfolgung von eher geringfügigen Straftaten im Bereich des Urheberrechts zulässig ist. Eine Entscheidung könnte auch erhebliche Auswirkungen auf die Debatte in Deutschland haben, insbesondere im Falle einer Absenkung der bislang strengen Anforderungen des EuGH.

26.05.2023Newsletter

Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Klage von vier Vereinigungen für digitale Rechte gegen den Zugriff einer französischen Behörde auf Daten, die von Telekommunikationsanbietern auf Vorrat gespeichert werden, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen unter Nutzung der IP-Adresse. Aufgrund der geringen Schwere der in Rede stehenden strafrechtlichen Verstöße und angesichts des Fehlens einer vorhergehenden unabhängigen Kontrolle und von Rechtsbehelfsmöglichkeiten machen die Kläger insbesondere die Unverhältnismäßigkeit dieser Praxis geltend. Der Conseil d’État legte daraufhin dem EuGH Rechtsfragen vor, die im Kern auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit abzielen.

Nachdem bereits im Juli 2022 eine Große Kammer des EuGH die Rechtssache verhandelt und im Oktober 2022 Generalanwalt Szpunar seine Schlussanträge gehalten hatte, beschloss der EuGH, die Rechtssache an das aus 27 Richtern bestehende Plenum zu verweisen und erneut zu verhandeln. In seinen Schlussanträgen hatte der Generalanwalt betont, dass die praktizierte Vorratsdatenspeicherung zwar im Widerspruch zu früheren Urteilen stehe, der EuGH aber seine Anforderungen absenken solle. Der Zugriff auf anlasslos gespeicherte Daten sei auch dann zuzulassen, wenn die IP-Adresse „der einzige Anhaltspunkt“ für Ermittlungen sei.

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