Verordnung zur Zwangslizensierung von Patenten – KOM
Die Europäische Kommission führt seit dem 17. Mai 2023 eine Konsultation zu einem Verordnungsvorschlag für die Zwangslizensierung von Patenten durch. Dadurch sollen im Krisenfall patentierte Produkte und Technologien mit besonderer Krisenrelevanz besser zugänglich sein.
Freiwillige Patentvereinbarungen sind im Regelfall der vorzugswürdige Weg zur Erlangung eines hinreichenden Zugangs zu Produkten und Technologien. Als letztes Mittel in Krisensituationen kann jedoch eine zwangsweise Lizensierung bestimmter Patente geboten sein, insbesondere dann, wenn relevante Produkte und Technologien nicht aufgrund von freiwilligen Vereinbarungen in hinreichendem Maße verfügbar sind. Damit sollen bestehende Kriseninstrumente der EU ergänzt und Krisen in der EU effizienter bewältigt werden können.
Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, den Rahmen für Zwangslizenzierungen von Patenten in den Mitgliedstaaten und der EU einheitlicher zu regeln und umzusetzen. Dies soll die in den Mitgliedstaaten bestehenden Zwangslizenzsysteme angesichts von sich über EU-Grenzen erstreckenden Liefer- und Wertschöpfungsketten weiter vereinheitlichen und damit Rechtsunsicherheiten reduzieren. Im Einzelnen sollen insbesondere Bedingungen und Verfahren für die Zwangslizensierung festgelegt werden. Zudem sollen unter anderem Regelungen zu Exportverboten und zur Vergütung des Patentinhabers getroffen werden. Zur Durchsetzung der Bestimmungen soll die Kommission auch Bußgelder in Höhe von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen können.
Eine Teilnahme an der Konsultation ist noch bis zum 19. Juli 2023 möglich.
Weiterführende Links:
- Konsultation (Mai 2023)
- Verordnungsvorschlag (EN) (Mai 2023)
- Anhang zum Verordnungsvorschlag (EN) (Mai 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 07/2022