Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2023

Stellungnahme zur Chatkontrolle – BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Vorschlag einer Verordnung zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs online („Chatkontrolle“) Stellung genommen. Dabei positioniert sie sich kritisch und unterbreitet konkrete Änderungsvorschläge.

26.05.2023Newsletter

Die Europäische Kommission hatte am 11. Mai 2022 eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgeschlagen. Dieser Entwurf wird derzeit von den Co-Gesetzgebern Rat und EP beraten. In naher Zukunft sollen die Verhandlungen im Trilog beginnen.

Die BRAK kritisiert, dass der Entwurf mit der Verpflichtung zur Erkennung von Missbrauchsinhalten sowie daran anschließenden Datenverarbeitungen in einem Rechtsstaat inakzeptabel weitreichende Grundrechtsbeeinträchtigungen vorsieht, die auch angesichts des Zieles des Missbrauchsschutzes nicht gerechtfertigt werden können. Der von der EU-Kommission betonte Ausgleich der Grundrechtspositionen ist nicht gelungen. Er kann ohne eine Beschränkung der Zielrichtung des Entwurfs, weitreichende Inhaltserkennungen zu ermöglichen, auch nicht erreicht werden. Die BRAK fordert die EU-Institutionen vor diesem Hintergrund dazu auf, von der vorgesehenen Einführung der Erkennungspflicht abzusehen.

Besonders bedauerlich und rechtsstaatlichen Maßstäben nicht genügend ist, dass das Bedürfnis nach einem Schutz des Mandatsgeheimnisses im Entwurf keine Berücksichtigung findet. Über die im Entwurf angelegte Beeinträchtigung der Vertraulichkeitsgrundrechte können auch die – nur begrenzt – vorgesehenen Sicherungsmechanismen und Verpflichtungsbeschränkungen nicht hinweghelfen. Das Mandatsgeheimnis würde weitgehend ausgehebelt. Auch die durch einen im LIBE-Ausschuss des EP diskutierten Berichtsentwurf vorgenommenen Änderungen sind nicht ausreichend. Auch eine Begrenzung auf unverschlüsselte Inhalte oder freiwillige Erkennungen würden keinen hinreichenden Schutz bieten.

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