Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2023

Verhandlungsposition zum AI-Act – EP

Zwei Ausschüsse des EP haben am 11. Mai 2023 den Entwurf einer Verhandlungsposition zum sog. AI-Act angenommen. In vielen Punkten sieht der Entwurf strengere Regelungen für künstliche Intelligenz (KI) als im Kommissionsvorschlag vor.

26.05.2023Newsletter

Die Ausschüsse des EP für Binnenmarkt und für bürgerliche Freiheiten haben am 11. Mai 2023 den Entwurf einer Verhandlungsposition des EP angenommen. Damit soll unter anderem die Liste der verbotenen Anwendungen von KI-Systemen deutlich erweitert werden und zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen Systeme zur Identifikation von Personen anhand biometrischer Merkmale erfassen. Auch soll KI-Software zur Erkennung von Emotionen bei der Strafverfolgung, beim Grenzschutz, am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen verboten sein. Ebenso untersagt werden soll das anlasslose Auslesen von Daten aus sozialen Medien und anderen Quellen zur Anlegung von Gesichtserkennungsdatenbanken.

Die Position der Ausschüsse ist damit deutlich strenger als die im Dezember 2022 festgelegte Position des Rates, die in Bereichen wie Strafverfolgung, biometrische Überwachungstechnologien sowie im KI-Einsatz an den EU-Außengrenzen große Schlupflöcher lässt. Auch die BRAK hatte sich bereits im August 2021 kritisch zum Gesetzesentwurf geäußert und insbesondere auf die Gefahren für grundrechtlich geschützte Positionen durch KI in der Strafverfolgung und durch Nutzung zur Massenüberwachung hingewiesen.

Eine Abstimmung über das Verhandlungsmandat zum AI-Act im Plenum des EP wird für den 14. Juni 2023 erwartet. Der Rat hatte seine Position bereits am 6. Dezember 2022 festgelegt, sodass im nächsten Schritt die Verhandlungen über den Rechtsakt im Trilog beginnen können.

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