Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2023

Mehr Rechte für Opfer von Straftaten – KOM

Die Europäische Kommission hat am 12. Juli 2023 eine überarbeitete Fassung der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU vorgelegt. Diese enthält Mindestvorschriften, welche den gesellschaftlichen Veränderungen und technischen sowie rechtlichen Entwicklungen seit 2012 gerecht werden sollen.

20.07.2023Newsletter

Sie sieht u. a. ein Recht der Opfer auf Unterstützung vor Gericht bzw. ein Recht, Entscheidungen im Verfahren anzufechten, vor. Des Weiteren sind u. a. eine EU-weite Hotline und eine umfassende Website zur Aufklärung der Opfer über ihre Rechte vorgesehen. Auf die Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Opfern soll zudem verstärkt eingegangen werden. Diese sollen beispielsweise eine unentgeltliche psychologische Unterstützung erhalten. Ferner soll eine effektive Entschädigung der Opfer sichergestellt werden. Vorangegangen war dem Vorschlag eine Konsultation, deren Ergebnisse zahlreiche Mängel der alten Richtlinie aufdeckten. Die Richtlinie ist Teil der EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025).

Interessenträger haben die Möglichkeit, sich bis zum 14. September 2023 an der Konsultation der Kommission zum Vorschlag zu beteiligen.

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