Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2023

Ne bis in idem bei Einstellung im Ermittlungsverfahren – EuGH

Der EuGH hat am 19. Oktober 2023 in der Rs. C-147/22 entschieden, dass auch die Einstellung der Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat die Wirkung des Doppelbestrafungsverbots aus Art. 50 EU-Grundrechtecharta auslöst.

27.10.2023Newsletter

Im ungarischen Vorlagefall ging es um ein österreichisches Strafverfahren, das von der Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen eingestellt worden war. Jahre später wurde dieselbe Person wegen – mutmaßlich – derselben Taten nochmals in Ungarn angeklagt.  Der EuGH setzte sich in seiner Entscheidung mit den Merkmalen „bis“ und „idem“ auseinander und entschied zum einen, dass eben auch eine Einstellung aus Mangel an Beweisen für das Merkmal „bis“ ausreiche. Weiter führte er aus, dass für die Feststellung, ob es sich um dieselbe Tat handle („idem“), neben dem Anklagesatz und dem Tenor des rechtskräftigen Urteils auch der Sachverhalt, der in der Begründung des Urteils geschildert wurde und Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war, herangezogen werden könne, auch wenn er nicht in die Anklageschrift übernommen worden war.

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