E-Evidence - Paket – EP/Rat
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates sowie der Innenausschuss des EP (LIBE) haben die im Trilog über das E-Evidence - Paket vereinbarten Kompromisstexte angenommen. Die BRAK hatte das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an kritisch begleitet.
Das E-Evidence - Paket enthält eine Verordnung, in der eine Sicherungs- und eine Herausgabeanordnung zum grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln vorgesehen ist und eine Richtlinie über die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung. Stark kritisiert worden war von Beginn an, dass Behörden künftig in der Lage sein sollen, Anordnungen direkt an Diensteanbieter in einem anderen Mitgliedstaat zu richten, erfasst sind Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Für die Herausgabe läuft dann eine Frist von zehn bzw. im Notfall vier Tagen. Im Falle von Inhalts- und Verkehrsdaten soll der Vollstreckungsstaat informiert werden, es sei denn, die Straftat wurde (potentiell) nach Ansicht der Behörde im Anordnungsstaat begangen oder die Person, deren Daten herausgegeben werden sollen, ist dort ansässig. Die Abgeordneten stimmten am 31. Januar 2023 mit 44 zu 11 Stimmen bei drei Enthaltungen für die Verordnung und mit 43 zu 13 Stimmen bei drei Enthaltungen für die Richtlinie. Die Botschafter der Mitgliedstaaten billigten den Text bereits am 25. Januar 2023. Nun müssen der Rat sowie das Plenum des EP den Text annehmen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (Januar 2023)
- Pressemitteilung des EP (EN) (Januar 2023)
- Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (endgültiger Kompromisstext) (EN) (Januar 2023)
- Richtlinie zur Bestellung von benannten Niederlassungen und Vertretern für die Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (endgültiger Kompromisstext) (EN) (Januar 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2022