Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet - EP
In der vergangenen Woche legte der Wissenschaftliche Dienst des EP seine Folgenabschätzung zum sogenannten „Chatkontrolle“-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet vor, am 26. April 2023 wurde der Berichtsentwurf im Innenausschuss des EP (LIBE) vorgestellt. Die BRAK verfolgt das Vorhaben mit Sorge.
Die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes stellt fest, dass der Verordnungsentwurf gegen Art. 7 und Art. 8 der EU-Grundrechtecharta verstößt. Zu diesem Ergebnis kamen zuvor bereits u. a. der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte. Außerdem sei die Rechtsprechung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung nicht ausreichend berücksichtigt. Berichterstatter Javier Zarzalejos (EVP, Spanien) nimmt in seinem Entwurf nun jedenfalls Abschwächungen am Kommissionsvorschlag vor.
Die BRAK hatte sich bereits zur vorangegangenen Übergangsverordnung kritisch geäußert, da sie durch derartige Überwachungsmaßnahmen von Kommunikationsmitteln auch die anwaltliche Vertraulichkeit gefährdet sieht. Der Berichtsentwurf des EP wird derzeit geprüft.
Weiterführende Links:
- Berichtsentwurf im EP (EN) (April 2023)
- Studie des EP (EN) (April 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 9/2022, 8/2022, 4/2021, 15/2020