Konkretisierung der Prüfverfahren im DSA – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit ein Konsultationsverfahren zu einem delegierten Rechtsakt zum Gesetz für Digitale Dienste (DSA) durch. Mit diesem soll die Durchführung von Überprüfungen von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen näher geregelt werden.
Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen sind gemäß Art. 37 DSA verpflichtet, jährlich Überprüfungen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem DSA sowie der von ihnen abgegebenen Verpflichtungszusagen auf eigene Kosten durch unabhängige Organisationen durchführen zu lassen. Mit der vorgeschlagenen delegierten Verordnung sollen Verfahren, Methodik und Vorlagen für die Durchführung dieser Überprüfungen normiert werden.
Rückmeldungen sind noch bis zum 2. Juni 2023 möglich.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Kommission (April 2023)
- Vorschlag einer delegierten Verordnung (EN) (Mai 2023)
- Anlagen zum Vorschlag einer delegierten Verordnung (EN) (Mai 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 8/2023, 4/2023, 18/2022, 13/2022