Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2023

Konsultation Durchführungsvorschriften zum DSA – KOM

Die Europäische Kommission führt derzeit ein Konsultationsverfahren mit kurzer Frist zum Vorschlag einer Durchführungsverordnung zum Gesetz für Digitale Dienste (DSA – Digital Services Act) durch.

02.03.2023Newsletter

Mit dem kürzlich in Kraft getretenen DSA werden digitale Dienste und insbesondere sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen reguliert. Dadurch sollen u.a. die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern besser gewährleistet und der digitale Binnenmarkt vollendet werden. Die demokratisch verfasste Gesellschaft soll geschützt und die Kontrolle und Aufsicht über systemische Plattformen gestärkt werden.

In Art. 83 DSA wird die Kommission ermächtigt, Durchführungsrechtsakte zur Festlegung detaillierter Regelungen zu bestimmten Verfahrensfragen zu erlassen. Mit dem am 17. Februar 2023 veröffentlichten Entwurf einer Durchführungsverordnung nimmt die Kommission diese Befugnis wahr. Im Einzelnen betrifft dies die Durchführung von Nachprüfungen und Überwachungsmaßnahmen durch die Kommission sowie praktische Modalitäten des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Rechts auf Akteneinsicht von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen. Auch die einvernehmliche Offenlegung von Informationen wird näher geregelt.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist noch bis zum 17. März 2023 möglich.

Weiterführende Links: