DSA final angenommen – Rat
Der Rat hat am 4. Oktober 2022 dem Gesetz über digitale Dienste – sog. „DSA - Digital Services Act“ zugestimmt. Das EP hat seine Zustimmung bereits erteilt.
Der DSA sieht Verpflichtungen für Plattformbetreiber – darunter Social Media Dienste und Marktplätze – vor, diese bestimmen sich beispielsweise nach deren Größe und nach dem durch sie geschaffenen Risiko. Ferner sind darin Strafen festgelegt, welche bis zu 6% des jährlichen Umsatzes bemessen können. Nutzer sollen illegale Inhalte melden können – die Unternehmen müssen dann rasch reagieren.
Nun kann der DSA im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. 15 Monate später wird er zur Anwendung kommen.
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