Evaluation der Datenschutzgrundverordnung – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit turnusgemäß eine Konsultation zur Evaluation der seit dem 1. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch.
Gemäß Art. 97 DSGVO ist die Kommission verpflichtet, alle vier Jahre einen Evaluierungsbericht zur DSGVO vorzulegen und diesen an das EP und den Rat zu übermitteln. Der Bericht wird die Anwendung der DSGVO in den einzelnen Mitgliedstaaten bewerten.
Die BRAK hat bereits mehrfach eingehend und kritisch zur DSGVO und ihrer Umsetzung in Deutschland Stellung genommen und sich auch an der letzten Konsultation der Kommission zur Evaluation im Jahr 2020 beteiligt.
Beteiligungen sind noch bis zum 8. Februar 2024 möglich. Die Kommission bittet, für Rückmeldungen einen Fragebogen, der zur Konsultation der sog. High-Level-Expert-Group in derselben Sache im September 2023 bestimmt war, zu berücksichtigen.
Weiterführende Links:
- Sondierung der Kommission (Januar 2024)
- Fragebogen an die High-Level-Expert-Group (September 2023)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 16/2020 zur letzten Konsultation (April 2020)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2023, 04/2023, 11/2020