Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2024

Datenzugangsrechte für Forscher konkretisiert im DSA – KOM

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu einer delegierten Verordnung durch, die das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) konkretisiert. Damit sollen die Voraussetzungen und Verfahren für den Datenzugang für Forscher und andere Zugangsberechtigte spezifiziert werden. Eine Teilnahme an der Konsultation ist noch bis zum 26. November 2024 möglich.

08.11.2024Newsletter

Gemäß Art. 40 DSA haben u. a. zugelassene Forscher ein Datenzugangsrecht gegenüber sehr großen Suchmaschinen und sehr großen Online-Plattformen. Ziel dieses Zugangsrechts ist es, dass insbesondere systemische Risiken, die von diesen Suchmaschinen und Plattformen ausgehen, erkannt und vermindert werden und die Vorschriften des DSA effektiv durchgesetzt werden können. Die delegierte Verordnung regelt dafür die technischen Voraussetzungen und Verfahren, die für den Datenzugang gelten sollen und berücksichtigt dabei auch Belange des Datenschutzes, etwaiger Vertraulichkeitspflichten und der Datensicherheit.

Der DSA ist seit dem 17. Februar 2024 vollständig anwendbar. Ziel ist u. a., die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern besser zu gewährleisten und die demokratisch verfasste Gesellschaft zu schützen. Dafür werden digitale Dienste und insbesondere sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen reguliert und hohe Bußgelder im Falle von Verstößen festgelegt. Dabei liegt ein Fokus auf Transparenz- und Rechenschaftspflichten, beispielsweise auch durch verpflichtende Transparenzberichte hinsichtlich der Moderierung von Inhalten. Hierzu hatte die Kommission am 4. November 2024 verbindliche Berichtsmuster in einer Durchführungsverordnung festgelegt.

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