Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 2/2024

Trilogeinigung zur Sanktionierung der Sanktionsumgehung angenommen – EP

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP (LIBE) hat am 23. Januar 2024 den Trilogkompromisstext zur Richtlinie über die Sanktionierung der Umgehung von restriktiven Unionsmaßnahmen angenommen.

02.02.2024Newsletter

Die Richtlinie hat die Festlegung einheitlicher Straftatbestände und Mindesthöchststrafen zum Ziel. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme kritisch dazu geäußert, dass durch den Kommissionsvorschlag die Rechtsberatung pönalisiert worden und das Mandatsgeheimnis gefährdet sei. Dem Kompromisstext aus dem Trilog zufolge müssen Anwältinnen und Anwälte Informationen, welche sie im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit erlangt haben, nur dann melden, wenn sie positive Kenntnis von der kriminellen Absicht ihrer Mandanten haben oder den Rechtsrat zum Zwecke der Sanktionsumgehung erteilen.

Nun müssen das Plenum des EP und der Rat das Trilogergebnis förmlich annehmen, damit es in Kraft treten kann.

Weiterführende Links: