Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 2/2024

Lage der Grundrechte in der Union 2022/2023 – EP

Das EP hat am 18. Januar 2024 in einer Entschließung die Lage der Grundrechte in der Union in den Jahren 2022 und 2023 dargelegt. Dabei wird insbesondere die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und Zugang zur Justiz für die Sicherung von Demokratie und der Wahrung von Grundrechten hervorgehoben.

02.02.2024Newsletter

Im Entschließungstext werden in zahlreichen Bereichen und Mitgliedstaaten Bedrohungen grundlegender Freiheiten, von Gleichheitsrechten und der Menschenwürde in der EU herausgestellt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Freiheit und Vielfalt von Medien, auf Korruption und Benachteiligungen bestimmter Bevölkerungsgruppen gelegt. Insbesondere wird mit Blick auf Ungarns Vorgehen gegen LGBTIQ+ - Gemeinschaften die Einleitung der nächsten Stufe des Sanktionsverfahrens nach Art. 7 EUV gefordert. Die Beschneidung von Frauenrechten, besonders mit Blick auf die Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen, wird mit Nachdruck kritisiert.

Der Bereich Rechtsstaatlichkeit wird eingehend thematisiert. Die Bedeutung von Gewaltenteilung und einer unabhängigen Justiz, hinsichtlich derer in mehreren Mitgliedstaaten weiterhin Bedenken bestünden, findet besondere Beachtung. Besonders hervorgehoben wird zudem, dass die missbräuchliche Überwachung von Rechtsanwälten und anderen Akteuren durch Spähsoftware wie Pegasus eine Bedrohung für Menschenrechte und Demokratie darstellt. Generell wird der besondere Schutzbedarf für sog. Menschenrechtsverteidiger, zu denen grundsätzlich auch Rechtsanwälte zählen können, unterstrichen. Ausdrücklich begrüßt wird die Nutzung von Konditionalitätsmechanismen und anderer rechtlicher Instrumente zum Einfrieren von EU-Geldern zur Bekämpfung von Korruption und Rechtsstaatlichkeitsdefiziten.

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