Anti-SLAPP-Richtlinie endgültig angenommen – Rat
Der Rat der Europäischen Union hat am 19. März 2024 die Richtlinie zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung angenommen. Nachdem das EP bereits am 27. Februar 2024 mit großer Mehrheit zugestimmt hatte, steht dem EU-Gesetz nun nichts mehr im Wege.
Die Richtlinie soll Personen, die von sogenannten SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) betroffen sind, durch spezielle Maßnahmen und Verfahrensgarantien schützen. Die Regelungen sollen für Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug gelten. Dieser Bezug wird vermutet, soweit nicht beide Parteien ihren Wohnsitz im gleichen Mitgliedstaat wie das angerufene Gericht haben und sich dort auch alle weiteren Elemente des Sachverhalts befinden.
Die Beklagten sollen durch die Richtlinie frühestmöglich die Abweisung von offensichtlich unbegründeten Klagen beantragen können. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sowie SLAPP-Opfer zu entschädigen.
Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird die Richtlinie in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um das Gesetz in nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, Vorschriften für innerstaatliche SLAPP-Klagen zu erlassen, für deren Gesetzgebung die EU keine Kompetenz hat.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rats (März 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 04/2024, 22/2023, 13/2023