SLAPP: Angenommener Berichtsentwurf – EP
Der Rechtsausschuss des EP (JURI) hat am 27. Juni 2023 den Berichtsentwurf zu dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz von Journalisten vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren mit 15 zu 1 Stimme, bei einer Enthaltung angenommen.
Im dem vom Rechtsausschuss des EP angenommenen Berichtsentwurf wird der Fokus auch weiterhin auf die Intensivierung der Unterstützungsmaßnahmen potentieller SLAPP-Opfer gelegt und an der Ausweitung des Anwendungsbereichs des Entwurfs der Europäischen Kommission über eine Anti-SLAPP-Richtlinie festgehalten: Demnach soll ein grenzüberschreitender Bezug auch dann gegeben sein, wenn die Teilnahme am öffentlichen Diskurs über das Internet, z. B. im Wege sozialer Medien etc. erfolgt.
Der schützenswerte Adressatenkreis umfasse auch diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die sich unmittelbar oder auch mittelbar durch Unterstützung und Zurverfügungstellung von Waren oder Dienstleistungen öffentlich beteiligen – auch die Anwaltschaft wird in den Kreis der zu schützenden Personen aufgenommen und soll im Wortlaut direkte Erwähnung finden.
Zugleich hält der angenommene Berichtsentwurf daran fest, gegenüber den Mitgliedsstaaten die Empfehlung auszusprechen, berufsständische Regeln für das Verhalten von Angehörigen der Rechtsberufe zu erlassen, um von der Einleitung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung abzuschrecken.
Im Sinne der als Ziel formulierten Intensivierung der Unterstützungsmaßnahmen wird der Vorschlag einer vollumfänglichen Kostenerstattung aufrechterhalten. Die Mitgliedsstaaten sollen unabhängig bestehender nationaler Kostenfixierungen eine vollumfängliche Erstattung aller dem SLAPP-Beklagten entstehender Kosten – notfalls in Form eines Schadensersatzanspruchs – gewährleisten.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) soll ermöglicht werden mit Zustimmung der beklagten Partei, in ihrem Namen vor Gericht auftreten zu dürfen.
Im nächsten Schritt wird das Europäische Parlament – voraussichtlich Mitte Juli – im Plenum seine Verhandlungsposition für die anstehenden interinstitutionellen Verhandlungen festlegen, sodann können die Trilogverhandlungen beginnen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (Juni 2023)
- Angenommener Bericht (Juni 2023)
- Siehe auch Nachrichten aus Brüssel: 12/2023, 23/2022, 08/2022, 22/2021, 19/2021